Samstag, 23. Februar 2008 - 22:00 Uhr
Ein Brotbeutel gegen Freiheitsberaubung
Abgelegt unter: Europa, Kriminalität, Menschenrechte  von Alois Berger [E-Mail]

Meiner belgischen Zeitung lag heute morgen ein Brotbeutel aus reißfestem Papier bei. Auf dem Beutel sind die zehn wichtigsten Rechte eines Angeschuldigten im Fall einer Verhaftung aufgedruckt, mit freundlichen Grüßen von der flämischen Anwaltskammer. Alles andere verlegt man irgendwann, meinen die Anwälte, den Brotbeutel hat man beim Frühstück am ehesten griffbereit - für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass man eines morgens unschuldig verhaftet wird.

Weil die Angst vor Terror und Kriminalität in der Bevölkerung ständig wächst, reagieren laut Statistik der Anwaltskammer auch Polizei und Justiz zunehmend rigoroser: Es wird immer schneller verhaftet und immer langsamer freigelassen. „Freiheitsberaubung scheint ein Automatismus geworden zu sein,“ klagen die Anwälte.

Ein Drittel aller belgischen Gefängnisinsassen sitzt ohne Urteil. Sie sind in Untersuchungshaft und bleiben oft jahrelang im Gefängnis, weil die Ermittler draußen die Beweise nicht finden, die für einen Prozess nötig sind. Das heißt, je länger sie in U-Haft sitzen, desto wahrscheinlicher ist, dass sie unschuldig sind, zumindest nie verurteilt werden, jedenfalls nicht von einem Richter. Umso mehr allerdings von den Nachbarn: Wer solange im Gefängnis war, hat ganz sicher irgendwas angestellt.

Zufall oder nicht, diese Woche wurde eine junge Frau nach genau 12 Monaten und elf Tagen aus dem Untersuchungsgefängnis in Hasselt entlassen. Vorläufig. Denn sie gilt weiterhin als verdächtig, ein Dreiecksverhältnis mit einem Fallschirmspringerpaar auf radikale Weise beendet zu haben. Die Polizei glaubt, sie habe der Rivalin die Reissleine des Fallschirms angeschnitten, was diese nicht überlebte. Nur: Beweise gibt es nicht. Dafür sind 12 Monate und 11 Tage doch sehr lang. In den letzten drei Jahren saßen in Belgien fast 600 Leute in U-Haft, die später freigelassen wurden, weil die Beweislage zu dünn war.

Beim Europäischen Gerichtshof ist Belgien wegen der langen U-Haftzeiten ein Dauerkunde. Der Rekord liegt bei sechs Jahren. Ich esse zum Frühstück übrigens Joghurt mit Obst, den Brotbeutel der Anwaltskammer habe ich sicherheitshalber von innen an die Haustür genagelt.



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Alois Berger, Jahrgang 1957, hat mehr als 15 Jahre lang aus Brüssel über die Europäische Union berichtet, unter anderem für die ...[mehr]




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